Unter Endodontie versteht man einen Teilbereich der Zahnheilkunde, der sich schwerpunktmäßig mit akuten oder chronischen Entzündungen des Zahnmarkes oder des Zahnhalteapparates beschäftigt.
Die häufigsten Behandlungen in der Endodontie sind Wurzelkanalbehandlungen.
Das Ziel einer Wurzelkanalbehandlung ist, einen Zahn zu erhalten, der devital (also sein Zahnmark abgestorben) oder zwar noch vital, aber unumkehrbar entzündet ist.
Die Ursachen für die Entzündung des Zahnmarks sind vielfältig. Meist besteht zunächst ein kariöser Defekt, der als Eintrittspforte für Krankheitserreger dient und nicht unbedingt Schmerzen verursacht. Aber auch eine Zahnfraktur oder ein Behandlungstrauma, zum Beispiel durch das Beschleifen für eine Zahnkrone, kann zu einer Entzündung führen, die akut äußerst schmerzhaft sein kann. Selten kann auch eine Entzündung der Pulpa von der Zahnwurzel aus erfolgen, wenn der Zahnhalteapparat so weit geschädigt ist, dass die Infektion über die Zahnfleischtasche in den Wurzelkanal aufsteigt.
Behandlung
Für eine fachgerechte Behandlung von Wurzelkanälen stehen vielfältige zahnärztliche Handinstrumente sowie maschinell betriebene Aufbereitungsgeräte zur Verfügung. Für den Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung ist die richtige Längenbestimmung der Kanäle wichtig. Die kann mit einem kleinem Röntgenbild bestimmt werden oder mit speziellen elektrischen Geräten per Widerstandsmessung.
Sobald der Zahn vollständig aufbereitet wurde, kann die Wurzelfüllung durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kanäle trocken sind und der Zahn nicht mehr schmerzhaft ist. Sollte aus diesen Gründen keine Wurzelfüllung möglich sein, muss eine medikamentöse Einlage erfolgen.
Krankenversicherungsrechtliche Aspekte
In der Bundesrepublik Deutschland wurden zum 1. Januar 2004 die Kassenrichtlinien zur Wurzelkanalbehandlung erheblich verschärft. Eine Wurzelkanalbehandlung kann demnach vom Zahnarzt nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die Aufbereitung und Füllung der Wurzelkanäle sollten bis an die Wurzelspitze erfolgen. Die Wurzelkanalbehandlung ist in der Regel angezeigt, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
Für Zähne, die nicht in den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen erhaltungswürdig sind, können beim gesetzlich versicherten Patienten komplett privat berechnet werden, falls der Patient den Erhalt des Zahnes erwünscht. Dabei besteht aber kein Erfolgsanspruch, da bei allen Behandlungsmöglichkeiten trotzdem Risiken bestehen.
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